Hinweis zu den Kosten
Krankenkassen
In der Regel werden die Kosten für ernährungstherapeutische Behandlungen weder von den gesetzlichen noch den privaten Krankenkassen übernommen. Sie können sich allerdings bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob eine Ausnahme in Ihrem Fall möglich ist.
Kosten
Die Abrechnung erfolgt nach zeitlichem Aufwand. Es wird die konkret in Anspruch genommene Zeit berechnet. Eine Erstberatung, die ca. 90 Minuten umfassen kann, beträgt 100,00 €. Danach wird für jede weitere Behandlungsstunde ein Honorar in Höhe von 100,00 €/ pro Stunde fällig. Bei Buchung mehrerer Coachingtermine erstelle ich Ihnen gern ein Angebot.
Eingesetzte Präparate, besondere Anwendungen und Laborleistungen, die nach Absprache durchgeführt werden, werden gesondert abgerechnet. Für fachliche Auskünfte per Telefon oder E-mail oder die Erstellung aufwendiger Ernährungs- oder Therapiepläne kann ein angemessener Zeitaufwand in Rechnung gestellt werden.
Steuerlich absetzbar
Die Therapiekosten können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außer-gewöhnliche Belastung (Aufwendungen für Gesundheit/ Gesunderhaltung ) geltend machen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater über die entsprechenden Freibeträge.
Terminabsagen
Bitte sagen Sie bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls kann der ausgefallene Termin mit dem geplanten/angemessenen Zeitaufwand in Rechnung gestellt werden.